Mietpreis€ 850 netto 1.Tagzzgl. Transport, Auf-Abbau, zzgl. 19% Mwst. -50% Rabatt ab dem 2.Tag-10% Rabatt bei Selbstabholung-10% Stammkundenrabatt- 5% Top-StammkundenrabattLangzeitmiete auf AnfrageWICHTIG: Wer auf einer Kirmes oder bei jeglichen Festlichkeiten so genannte Hüpfburgen für Kinder aufstellt, muss auch für Aufsicht sorgen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Köln eine katholische Pfarrgemeinde zur Zahlung von rund 4090€ Schmerzensgeld sowie Schadenersatz an eine 14-Jährige verurteilt (Az.: 3 O 271/00) Sie war als zwölfjähriges Mädchen aus der Hüpfburg herausgeschleudert worden und mit dem Gesicht auf das Pflaster aufgeschlagen